Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – das Kleingedruckte mal groß geschrieben

1. Zustandekommen des Mietvertrages

Der Mietvertrag über eine Ferienwohnung / ein Gästezimmer/das Landhaus/ den Veranstaltungsraum ist rechtskräftig geschlossen, wenn er, vom Mieter unterzeichnet, dem Vermieter im Original zugegangen und die vollständige Zahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter ausdrücklich, dass er Versicherungsnehmer einer Privathaftpflichtversicherung ist. Die Ferienwohnung / das Gästezimmer/ der Veranstaltungsraum wird dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer zur Nutzung für Urlaubs-/ Kurszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind pauschal alle Nebenkosten enthalten, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich Zusatzleistungen oder eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbart haben.

3. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200,00 (Landhaus und Veranstaltungsraum). Die Kaution ist mit der Anzahlung auf den Gesamtpreis fällig und nicht verzinslich.

Sie wird spätestens innerhalb von einer Woche nach der Beendigung der Mietzeit an den Mieter online zurück erstattet, sofern der Vermieter nicht bei der Rückgabe der Ferienwohnung / des Gästezimmers die Inanspruchnahme der Kaution aufgrund von Schäden an den überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, verursacht durch den Mieter, geltend gemacht hat. Eine Verrechnung mit der Restzahlung ist nicht möglich.

4. Mietzeit

Am Anreisetag steht dem Mieter die Ferienwohnung / das Gästezimmer/ das Landhaus/ der Veranstaltungsraum ab 16.00 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Mieter die Ferienwohnung / das Gästezimmer/das Landhaus/ den Veranstaltungsraum spätestens bis 10.00 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Individuelle Absprachen sind möglich.

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit vom Mietvertrag zurück treten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: keine Stornogebühr

Rücktritt ab 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % des Mietpreises

Rücktritt ab 10. Tag und bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Mietvertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das Mietvertragsverhältnis einzutreten. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, haften er und der bisherige Mieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Dem Mieter wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Mietvertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen ( Mietzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietvertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter

Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinnes verlangen.

7. Aufhebung des Mietvertragsverhältnisses wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Mietvertragsverhältnisses infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Pflichten frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung / das Gästezimmer/ das Landhaus/ den Veranstaltungsraum und die Sanitäranlage mitsamt Inventar sowie alle nutzbaren Einrichtungen des Grundstücks Seegeler Heil- und Wunderbrunnen mit aller Sorgfalt zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Für schuldhaft herbeigeführte Schäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies gilt auch, wenn diese Schäden von seinen Begleitpersonen oder Besuchern herbeigeführt wurden. Entstandene Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Ansprechpartner vor Ort anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Toiletten usw. dürfen Abfälle, Toilettenartikel, Windeln, Feuchttücher und schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht eingeworfen oder eingegossen werden (Heberanlage, Biokläranlage). Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen oder andere Schäden in den Abwasserrohren und den damit verbundenen Anlagen auf, trägt der Verursacher die Kosten der Schadenbeseitigung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Ansprechpartner vor Ort über Mängel der Mietsache unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Mieter diese Meldung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

9. Hausordnung

Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche und solche Betätigungen, die die Mitbewohner oder Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die allgemeine Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Dies gilt insbesondere in den Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Rundfunk-, Fernseh- und andere Mediengeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Es besteht in allen Räumen und auf dem gesamten Grundstück Rauchverbot. Rauchen ist nur auf der Freifläche vor dem Gebäude und der Raucherinsel gestattet. Bei Missachtung des Rauchverbots wird eine Reinigungsgebühr von 150,00€ erhoben.

Grillen ist ausschließlich auf den gepflasterten Freiflächen vor dem Gebäude gestattet.

Im Umkreis von 5m um den Gastank ist der Umgang mit offenem Feuer sowie Rauchen verboten.

Minderjährige Kinder dürfen sich aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Grundstücks Seegeler Heil- und Wunderbrunnen auf dem Grundstück nicht ohne Aufsicht der Eltern oder einer anderen geeigneten Aufsichtsperson aufhalten. Eltern haften uneingeschränkt für ihre minderjährigen Kinder.

Das Betreten der Tierkoppel und Füttern der Tiere ist strengstens verboten.

Für die Benutzung des Swimmingpools, der Sauna und des Badezubers übernimmt der Vermieter keine Haftung; es ist keine Aufsicht vorhanden. Die Benutzung ist nur für Schwimmer und nach vorherigem Duschen gestattet. Die Wassertiefe des Pools beträgt 150cm, Springen ist verboten. Mit Einbruch der Dunkelheit ist die Benutzung nicht gestattet.

Die Betreten der gesamten Außenanlagen sowie die Nutzung der Kneippstrecke und des Quellparks geschehen auf eigene Verantwortung.

Für Schäden aller Art an den auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen wird, gleich auf welche Art sie entstanden sind, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, z.B. Brand, Überschwemmung usw.

11. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen u.ä. dürfen nur in der Ferienwohnung und aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung dem Vermieter entstehenden Mehraufwendungen sowie für Schäden.

12. Änderungen des Mietvertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag ist das Gericht der Belegenheit des Mietobjektes bzw. des Erfüllungsortes zuständig; ansonsten das zuständige Gericht gemäß ZPO.