Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – das Kleingedruckte mal groß geschrieben
1. Zustandekommen des Mietvertrages
Der Mietvertrag über eine Ferienwohnung/ein Gästezimmer/das Landhaus/den Veranstaltungsraum ist rechtskräftig geschlossen, wenn er, vom Mieter unterzeichnet, dem Vermieter im Original zugegangen und die vollständige Zahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter ausdrücklich, dass er Versicherungsnehmer einer Privathaftpflichtversicherung ist. Die Ferienwohnung/das Gästezimmer/der Veranstaltungsraum wird dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer zur Nutzung für Urlaubs-/Kurszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ausschließlich im Rahmen dieses bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. Jedwede Zweckentfremdung ist untersagt.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind pauschal alle Nebenkosten enthalten, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich Zusatzleistungen oder eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbart haben.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200,00 (Landhaus und Veranstaltungsraum). Die Kaution ist mit der Anzahlung auf den Gesamtpreis fällig und nicht verzinslich.
Sie wird spätestens innerhalb von einer Woche nach der Beendigung der Mietzeit an den Mieter online zurück erstattet, sofern der Vermieter nicht bei der Rückgabe der Ferienwohnung / des Gästezimmers die Inanspruchnahme der Kaution aufgrund von Schäden an den überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, verursacht durch den Mieter, geltend gemacht hat. Eine Verrechnung mit der Restzahlung ist nicht möglich.
4. Mietzeit
Am Anreisetag steht dem Mieter die Ferienwohnung / das Gästezimmer/ das Landhaus/ der Veranstaltungsraum ab 16.00 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Mieter die Ferienwohnung / das Gästezimmer/das Landhaus/ den Veranstaltungsraum spätestens bis 10.00 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Individuelle Absprachen sind möglich.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit vom Mietvertrag zurück treten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
- Rücktritt bis zum 60. Tag vor Beginn der Mietzeit: keine Stornogebühr
- Rücktritt ab 60. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % des Mietpreises
- Rücktritt ab 30. Tag und bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Mietvertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das Mietvertragsverhältnis einzutreten. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, haften er und der bisherige Mieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Dem Mieter wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Mietvertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen ( Mietzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietvertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter
Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinnes verlangen.
7. Aufhebung des Mietvertragsverhältnisses wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Mietvertragsverhältnisses infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Pflichten frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung / das Gästezimmer/ das Landhaus/ den Veranstaltungsraum und die Sanitäranlage mitsamt Inventar sowie alle nutzbaren Einrichtungen des Grundstücks Seegeler Heil- und Wunderbrunnen mit aller Sorgfalt zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Für schuldhaft herbeigeführte Schäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies gilt auch, wenn diese Schäden von seinen Begleitpersonen oder Besuchern herbeigeführt wurden. Entstandene Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Ansprechpartner vor Ort anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Toiletten usw. dürfen Abfälle, Toilettenartikel, Windeln, Feuchttücher und schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht eingeworfen oder eingegossen werden (Heberanlage, Biokläranlage). Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen oder andere Schäden in den Abwasserrohren und den damit verbundenen Anlagen auf, trägt der Verursacher die Kosten der Schadenbeseitigung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Ansprechpartner vor Ort über Mängel der Mietsache unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Mieter diese Meldung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
9. Hausordnung
Fahrräder und Sportgeräte:
Mitgebrachte Fahrräder, Fahrradanhänger, Kinderwägen und sonstige Sportgeräte sind ausschließlich im dafür vorgesehenen Fahrradschuppen unterzubringen. Sie dürfen unter keinen Umständen mit in das Haus oder in die Wohnungen genommen werden.
Tagesgäste und Besucher:
Da das Gelände und die Räumlichkeiten über eine begrenzte Besucherkapazität verfügen und um die Privatsphäre sowie Ruhe der anderen Gäste zu wahren, bedarf der Empfang von Tagesgästen (Besucher, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind) unserer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung.
Rauchen:
Es besteht in allen Räumen und auf dem gesamten Grundstück Rauchverbot. Rauchen ist nur auf der Freifläche vor dem Gebäude und der Raucherinsel gestattet. Bei Missachtung des Rauchverbots wird eine Reinigungsgebühr von 150,00€ erhoben.
Besonderer Schutzstatus:
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem Objekt um ein denkmalgeschütztes Gebäude sowie ein geschütztes Naturreservat handelt. Mit dem Gelände und der Bausubstanz ist besonders schonend und respektvoll umzugehen, damit sich auch nachfolgende Generationen von Gästen an diesem Ort erfreuen können.
Umgang mit der historischen Bausubstanz:
Da es sich bei unserem Objekt um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, reagiert die historische Bausubstanz besonders empfindlich auf moderne Nutzung. Wir bitten Sie daher um einen behutsamen Umgang mit den Räumlichkeiten:
- Möbel und Böden: Um die historischen Holzböden und weichen Dielen vor Kratzern und tiefen Schrammen zu schützen, ist das Umstellen oder Rücken von Möbeln nicht gestattet.
- Lüftungsverhalten: Die historischen Mauern benötigen ein ausgewogenes Raumklima. Zur Vermeidung von Feuchtigkeitsproblemen bitten wir Sie, die Räume regelmäßig durch kurzes Stoßlüften (ca. 5–10 Minuten) zu lüften, anstatt die Fenster dauerhaft gekippt zu lassen.
- Fenster und Türen: Die historischen Fenster, Türen und Beschläge sind mit besonderer Sorgfalt zu bedienen. Bei Verlassen der Räumlichkeiten sowie bei Sturm, Starkregen oder Unwetter sind alle Fenster und Türen vollständig zu schließen.
Verhaltensregeln im Quellpark:
Um die unberührte Natur und das sensible Ökosystem unseres Quellparks auch für zukünftige Generationen zu bewahren, gelten auf dem gesamten Außengelände folgende Regeln:
- Sturm & Unwetter: Das Betreten des Quellparks bei Sturm und Regen sowie anderen Unwetterbedingungen ist verboten. Es besteht Lebensgefahr!
- Müll- und Wildtierschutz: Das Hinterlassen von Müll, Zigarettenkippen, Verpackungen oder Essensresten auf dem Gelände ist strikt untersagt. Um keine Wildtiere anzulocken und das biologische Gleichgewicht nicht zu stören, ist sämtlicher Abfall ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Wegegebot: Zum Schutz seltener Pflanzen, empfindlicher Bodenvegetation und geschützter Brutstätten der heimischen Tiere dürfen die vorgegebenen Wege auf dem Gelände nicht verlassen werden.
- Haustiere: Im gesamten Bereich des Quellparks gilt zum Schutz der Tierwelt eine strikte Leinenpflicht für mitgebrachte Haustiere.
Das Betreten der gesamten Außenanlagen sowie die Nutzung der Kneippstrecke und des Quellparks geschehen auf eigene Verantwortung.
Ruhezeiten:
Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche und solche Betätigungen, die die Mitbewohner oder Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die allgemeine Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Dies gilt insbesondere in den Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Weitere Regeln:
Grillen ist ausschließlich auf der Freifläche vor dem Gebäude gestattet. Für offenes Feuer (Lagerfeuer) ist die zur Verfügung gestellte Feuerschale auf festem Untergrund (nicht auf Wiesen etc.) zu verwenden, bedarf der Absprache mit dem Vermieter und ist bei Trockenheit und Brandgefahr strikt untersagt.
Im Umkreis von 5 m um den Gastank ist der Umgang mit offenem Feuer sowie Rauchen verboten.
Minderjährige Kinder dürfen sich – aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Grundstücks Seegeler Heil- und Wunderbrunnen – auf dem Grundstück nicht ohne Aufsicht der Eltern oder einer anderen geeigneten Aufsichtsperson aufhalten. Eltern haften uneingeschränkt für ihre minderjährigen Kinder.
Das Betreten der Tierkoppel und Füttern der Tiere ist strengstens verboten.
Für die Benutzung des Swimmingpools übernimmt der Vermieter keine Haftung; es ist keine Aufsicht vorhanden. Die Benutzung ist nur für Schwimmer und nach vorherigem Duschen gestattet. Die Wassertiefe beträgt 150 cm, Springen ist verboten. Mit Einbruch der Dunkelheit ist die Benutzung nicht gestattet.
Für Schäden aller Art an den auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen wird, gleich auf welche Art sie entstanden sind, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Geländenutzung & Privatsphäre
Ihre Unterkunft steht Ihnen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung und ist über einen separaten Eingang erreichbar. Da unser Gelände weitere Unterkünfte sowie einen Yoga- und Veranstaltungsraum beherbergt, bitten wir um ein rücksichtsvolles Miteinander. Um die Sicherheit und Idylle für alle zu wahren, ist das Gelände ausschließlich unseren gebuchten Gästen vorbehalten. Unbefugten ist der Zutritt nicht gestattet.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, z.B. Brand, Überschwemmung usw.
11. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen u.ä. dürfen nur in der Ferienwohnung und aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung dem Vermieter entstehenden Mehraufwendungen sowie für Schäden.
12. Änderungen des Mietvertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag ist das Gericht der Belegenheit des Mietobjektes bzw. des Erfüllungsortes zuständig; ansonsten das zuständige Gericht gemäß ZPO.